WOHNGELD JETZT ONLINE BEANTRAGEN

DER EINFACHE WEG ZUM WOHNGELD

Wohngeld hilft Ihnen, die Wohnkosten zu senken. Nutzen Sie unsere einfache und schnelle Online-Antragsstellung, um noch heute Ihre Unterstützung zu beantragen.

Service

Unser Service für Sie

Bitte geben Sie Ihre Daten für den Wohngeldantrag sorgfältig ein. Die eingegebenen Daten werden für die Erstellung des formlosen Wohngeldantrags verwendet. Durch die Nutzung dieses Online Service berechnen wir Ihnen eine einmalige Service-Gebühr in Höhe von nur 29,99€ inklusive Mehrwertsteuer. Der formlose Antrag wird sofort übermittelt. Des weiteren erhalten Sie einen nützlichen Ratgeber der Sie über die weiteren Schritte informiert.

Wohngeld

Wohngeld jetzt beantragen

Wie funktioniert Online-Wohngeld.de?

So einfach geht es

  1. Antrag online Ausfüllen

    Füllen Sie mit nur wenigen Eingaben das online Formular aus.

  2. Antrag absenden

    Nach erfolgreicher Bestellung senden wir Ihren Erstantrag an die zuständige Stelle.

  3. Fristen einhalten

    Durch die erfolgreiche Zustellung des Erstantrags wahren wir Ihre Fristen.

  4. Geld erhalten

    Hat die Wohngeld Stelle Ihren Antrag bewilligt erfolgt die Auszahlung an Sie.

Darum einfach Online-Wohngeld.de

Unbürokratisch, Zeit Sparen, Nerven schonen

Geringer Zeitaufwand

Mit nur wenigen Eingaben können Sie Ihren formlosen Erstantrag erstellen. Dieser wird sofort der Behörde übermittelt, dies dient der Fristwahrung.

Keine Bürokratie

Mit uns geht es ganz einfach. Ohne viel Bürokratie. Nutzen Sie einfach unser Online-Formular.

Kein Papierkram

Kein Papierkram und kein Drucker notwendig. Alle Angaben werden digital erfasst und an die Behörde übermittelt.

Sie sparen Nerven und Zeit

Mit Ihren Angaben wird sofort der formlose Erstantrag auf Wohngeld erstellt und wir übermitteln diesen der Behörde.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Das Wohngeld ist eine wichtige Unterstützung für viele Haushalte, um die Wohnkosten zu bewältigen. Doch wie funktioniert die Beantragung? Wer hat Anspruch, und welche Unterlagen werden benötigt? Um Ihnen einen schnellen Überblick zu geben, haben wir die häufigsten Fragen rund um das Thema Wohngeld für Sie zusammengestellt.

  1. Was ist Wohngeld?

    Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung für Haushalte mit geringem Einkommen, um die Wohnkosten zu senken. Es wird entweder als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer gezahlt.

  2. Wer hat Anspruch auf Wohngeld?

    Anspruch auf Wohngeld haben Haushalte, deren Einkommen unter einer bestimmten Grenze liegt und die nicht bereits andere Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe beziehen, die die Wohnkosten bereits abdecken.

  3. Wie berechnet sich die Höhe des Wohngeldes?

    Die Höhe des Wohngeldes hängt von drei Faktoren ab: der Anzahl der Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der Miete oder Belastung (bei Eigentümern).

  4. Welche Unterlagen werden für die Beantragung von Wohngeld benötigt?

    Zu den erforderlichen Unterlagen gehören ein ausgefülltes Antragsformular, Einkommensnachweise, der Mietvertrag oder Nachweise über Belastungen bei Eigentum, sowie Nachweise über Nebenkosten.

  5. Wie lange dauert die Bearbeitung eines Wohngeldantrags?

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Kommune variieren, beträgt aber in der Regel 4 bis 6 Wochen. Bei vollständigen und fehlerfreien Unterlagen kann die Bearbeitung schneller erfolgen.

  6. Kann ich Wohngeld rückwirkend beantragen?

    Wohngeld wird grundsätzlich ab dem Monat gewährt, in dem der Antrag gestellt wurde. Eine rückwirkende Bewilligung ist nur in Ausnahmefällen möglich, wenn der Antrag unverzüglich nach einer plötzlichen Änderung der Lebensumstände gestellt wird.

  7. Wie lange wird Wohngeld gewährt?

    Wohngeld wird in der Regel für 12 Monate bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss ein Folgeantrag gestellt werden, wenn weiterhin Anspruch besteht.

  8. Was passiert, wenn sich meine Einkommensverhältnisse ändern?

    Wenn sich Ihr Einkommen oder Ihre Wohnsituation ändert, müssen Sie dies unverzüglich der Wohngeldbehörde mitteilen. Eine Erhöhung des Einkommens kann zu einer Kürzung oder dem Wegfall des Wohngeldes führen.

  9. Kann Wohngeld neben anderen Sozialleistungen bezogen werden?

    Wohngeld kann nicht zusätzlich zu Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter bezogen werden, da diese Leistungen die Wohnkosten bereits berücksichtigen. Andere Sozialleistungen, die das Einkommen nicht direkt betreffen, können jedoch neben dem Wohngeld bezogen werden.

  10. Was kann ich tun, wenn mein Wohngeldantrag abgelehnt wird?

    Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheids Widerspruch einlegen. Lassen Sie sich dabei von einer Beratungsstelle oder einem Anwalt unterstützen, um Ihre Chancen zu erhöhen.